Teilnahmebedingungen für exkursionen

Unsere Teilnahmebedingungen müssen vollinhaltlich und verbindlich bei der Anmeldung zu einer unserer Exkursionen akzeptiert werden. 


Haftung und Zahlungsmodalitäten

 

Sofern nicht explizit ein Reiseveranstalter als Veranstalter genannt wird, handelt es sich bei dem Angebot der Erlebnis Archäologie NICHT um Pauschalreisen.

 

Der jeweilige Exkursionsbeitrag beinhaltet Leistungen, deren Kosten nicht im Rahmen einer Reiseversicherung besichert sind. Erlebnis Archäologie verpflichtet sich dazu, bei Nichtzustandekommen der Exkursion den gesamten Exkursionsbeitrag zurückzuerstatten.

Gründe für ein Nichtzustandekommen können z.B. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, eine unvorhergesehene Verhinderung des Exkursionsbegleiters oder besondere Umstände, auf die der Verein keinen Einfluss hat (beispielsweise Verlust der Grabungslizenz von Projekten, Höhere Gewalt im Zielgebiet, etc.) sein.

 

Für Kosten, die dem Exkursionsteilnehmer im Zusammenhang mit der Exkursion, aber unabhängig vom Exkursionsbeitrag entstehen (z.B. Unterkunft, Anreise zum Exkursionsort) haftet Erlebnis Archäologie jedoch in keinster Weise. Diese Kosten können individuell durch eine entsprechende Reiseversicherung besichert werden – hierfür trägt der Exkursionsteilnehmer die alleinige Verantwortung.

Bei Anmeldung zur Exkursion wird eine Anzahlung von 20% des höchstmöglichen Exkursionsbeitrages (Beitrag ab der Mindestteilnehmerzahl) verrechnet, welche binnen 10 Tagen eingezahlt werden muss.

 

Bei einer Stornierung der Teilnahme bis zum 51. Tag vor Reiseantritt durch den Exkursionsteilnehmer wird der volle Exkursionsbeitrag zurückerstattet, ab dem 50. Tag wird die Anzahlung als „Stornogebühr“ einbehalten. Der Exkursionsteilnehmer erhält eine Stornorechnung – der Betrag kann von einer zuvor seitens des Exkursionsteilnehmers abgeschlossenen Reiseversicherung zurückerstattet werden. Hierfür trägt der Exkursionsteilnehmer die alleinige Verantwortung.

 

Weitere Stornogebühren wie folgt: 

 

30 - 10 Tage vor Exkursionsbeginn: 50% des Exkursionsbeitrages

9 - 4 Tage vor Exkursionsbeginn: 65% des Exkursionsbeitrages

3 - 2 Tage vor Exkursionsbeginn: 85% des Exkursionsbeitrages

24 h vor Exkursionsbeginn: 100% des Exkursionsbeitrages

 

Der Abschluss einer Reise-Storno,Kranken- bzw. -Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

 

Wird explizit ein Reiseveranstalter als Veranstalter genannt, gelten die Teilnahme- und Haftungs-Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Erlebnis Archäologie haftet in keinster Weise für etwaige Ansprüche des Teilnehmers.

 

Zusatz Covid-19: Sollte es aufgrund von Covid-19 Maßnahmen zu Reisebeschränkungen kommen, die den Teilnehmer betreffen (ausgenommen positiver Covid-Test*) oder dazu, dass einige Programmpunkte nicht besucht werden können und auch keine adäquate Alternative zur Verfügung steht, wird die Exkursion entweder von Erlebnis Archäologie abgesagt, oder der Teilnehmer kann selbst kostenfrei stornieren. In beiden Fällen wird die Anzahlung umgehend rückerstattet und es werden keine weiteren Beträge verrechnet. 

Gemäß der obigen Punkte haftet Erlebnis Archäologie jedoch in keinster Weise für Kosten für die An-/Abreise oder Unterkunft. 

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Covid-19 Informationen.

 

*Sollte es dem Teilnehmenden aufgrund eines positiven Covid-Tests nicht möglich sein, an der Exkursion teilzunehmen, wird dies wie jede andere Verhinderung aufgrund von Krankheit/Unfall gehandhabt. Es wird der jeweilige Stornobetrag ausgestellt, welcher bei einer vorher seitens des Teilnehmenden abgeschlossenen Stornoversicherung geltend gemacht werden kann. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dringend empfohlen und die Verantwortung obliegt dem Teilnehmenden. 


Körperliche Fitness

 

Die Teilnahme an einer unserer Exkursionen ist an moderate körperliche Fitness gebunden. Erlebnis Archäologie übernimmt keinerlei Haftung für entgangene Erlebnisse/ etwaige Nichtteilnahme an Programmpunkten aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen oder für Verletzungen, die während oder infolge der Exkursionsteilnahme entstehen.

 

Im Falle erhöhter körperlicher Anforderungen bei einzelnen Exkursionen führen wir diese explizit bei der Exkursionsbeschreibung an.

Unsere Exkursionen führen uns oft an entlegene Orte, die touristisch eventuell nicht oder ungenügend erschlossen sind und über wenig Infrastruktur verfügen. Die Teilnehmer sind angehalten, dies zu beachten und entsprechende Kleidung und Schuhwerk zu tragen, bzw. sich dessen bewusst zu sein, dass ein moderates Maß an körperlicher Fitness erforderlich sein kann, um alle Besichtigungen genießen zu können.

 

 

Der Abschluss einer Reise-Kranken- bzw. -Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.


Fotos und Videos

 

Anlässlich unserer Exkursionen wird fotografiert und gefilmt. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Film- und Fotoaufnahmen, auf denen er/sie eventuell zu sehen ist, für Präsentations- und Werbezwecke des Vereines verwendet werden. Es werden keine Porträts mit vollständigem Namen veröffentlicht.

 

Der Teilnehmer hat das Recht, diese Einverständniserklärung vor seiner/ihrer Teilnahme schriftlich zu widerrufen.

 

 

Auf Wunsch des Teilnehmers werden bereits vorhandene und von Erlebnis Archäologie im Internet veröffentlichte Fotos entfernt.